Jubiläumsthema „Handwerk“ Einsendeschluss
5. Mai 2026

NUR FÜR MITGLIEDER!
Jubiläumsthema: „Handwerk“
Für die Ausstellung fotografiert werden soll die Tätigkeit, das „Handwerken“, der Entstehungsprozess, nicht aber nur das bloße Ergebnis. Natürlich können auch die dazugehörigen Handwerkerinnen und Handwerker abgelichtet werden (wichtige Anmerkung dazu: siehe unten).
Zur Inspiration hier eine Liste sämtlicher Handwerksberufe: https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe-z
max. 3 Uploads (Vorschaubilder) pro Mitglied
Format: 2 : 3, Quer- oder Hochformat
maximale Breite: 1800 px, maximale Höhe: 1200 px (bitte beachten: das ist bei Hochformaten die lange Seite!),
Format: JPG in möglichst guter Qualität, idealerweise in sRGB, bitte bis spätestens 23.59 Uhr hochladen.
Dafür im internen Mitgliederbereich einloggen, im Menu „Beiträge Jubiläumswettbewerb“ auswählen und maximal drei Bilder hochladen. Bitte nach dem Senden so lange warten, bis der Vorgang beendet ist und die Bestätigung erscheint. Bei einer schwächeren Internetverbindung die Bilder einzeln, nach und nach, hochladen.
In der Ausstellung werden die Bilder in einem einheitlichen Passepartout präsentiert.
Die Druckdaten sollten daher einen Ausdruck in der Größe 40 x 60 cm zulassen (optimale Dateigröße: ca. 5.669 x 3.780 px).
Sollten mehr Beiträge eingehen als Bilder gehängt werden können, wird zuvor eine Auswahl getroffen.
Die Ausdrucke werden durch den Vorstand bestellt und bezahlt. Den Mitgliedern entstehen keine Kosten.
Übrigens wird die Ausstellung nach unserer Jubiläumsfeier auf Wanderschaft gehen: ab dem 11. September 2026 wird sie in der Unteren Stadtkirche zu sehen sein, im Januar 2027 dann in der Galerie in der Stadtbibliothek.
Bitte auch für diese Themenstellung unbedingt beachten:
Da die Fotos in der Ausstellung, auf unserer Website, evtl. auf Plakaten oder in einem Flyer veröffentlicht werden sollen, muss das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass fotografierte Personen, die identifiziert werden können, mit der Verbreitung ihres Bildnisses einverstanden sein müssen. Für die Identifizierung muss nicht zwingend das Gesicht sichtbar sein. Es können dabei auch nur bestimmte Merkmale, wie ein auffälliges Tattoo, ausreichen.
Bei Personen, die nicht identifiziert werden können, weil sie beispielsweise mit dem Rücken zur Kamera stehen oder durch eine Langzeitbelichtung nur verwischt erscheinen oder sich in einer großen Menschenmenge befinden, ist kein Einverständnis erforderlich. Bitte in allen anderen Fällen das Einverständnis schriftlich erklären lassen. Eine Vorlage für die Einverständniserklärung ist im Anhang. Für alle, die es genau wissen wollen: https://www.prigge-recht.de/recht-am-eigenen-bild/

