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Bild des Monats „Spiel“ Einsendeschluss

9. Dezember 2025

Mark Twain äußert sich in seinem Roman „Tom Sayer“ beschreibt „Spiel“ sehr treffend mit:  „…dass Spiel in dem besteht, was man nicht zu tun verpflichtet ist.“
Damit ist eigentlich alles gesagt…
Mit dem Thema lässt sich also trefflich spielen! Die Bandbreite an Motiven ist schier unendlich und es ist unmöglich, alles aufzuzählen, was dazu gehört.

Ein paar Beispiele: Brettspiel, Rollenspiel, Glücksspiel, Ballspiel… Spielen ist eine Tätigkeit, die zum Vergnügen, zur Entspannung aber auch als Beruf ausgeübt werden kann.
Für manche Spiele gibt es Spielregeln, bei einigen Spielen geht es um das Gewinnen. Beim Spielen kann es um Bewegung, Geschicklichkeit, Kreativität oder Zufall gehen. Die Motivationen zu spielen, können sehr unterschiedlich sein. Der Eine spielt, weil er die Gemeinschaft mit anderen such, der Andere, weil er sich mit einem anderen messen will. Kinder spielen, um bestimmte Fähigkeiten oder das Verhalten in einer Gemeinschaft zu erlernen. Spielende Tiere zu beobachten, ist oft ein besonderes Vergnügen.
Das Thema lädt natürlich auch dazu ein, mit der Kamera zu spielen!

INTERNER WETTBEWERB!

max. 2 Uploads pro Mitglied,
maximale Breite: 1920 px,
maximale Höhe: 1080 px (bitte beachten: das ist bei Hochformaten die kurze Seite!),
Format: JPG in möglichst guter Qualität, idealerweise in sRGB, bitte bis spätestens 23.59 Uhr hochladen.
Dafür im internen Mitgliederbereich einloggen, im Menu „Beiträge Bild des Monats“ auswählen und maximal zwei Bilder hochladen. Bitte nach dem Senden so lange warten, bis der Vorgang beendet ist und die Bestätigung erscheint).
Eine ausführliche Anleitung befindet sich in FFW-Tipps & Tricks.

Bitte beachten: es dürfen nur aktuelle Bilder eingereicht werden, d.h. Bilder, die im Dezember 2024 oder später fotografiert wurden (maximal 13 Monate alt).

Bitte für diese Themenstellung unbedingt beachten, wenn Personen fotografiert werden: Da die Fotos gegebenenfalls in der Bestengalerie bzw. auf der Startseite unserer Website veröffentlicht werden, muss das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass fotografierte Personen, die identifiziert werden können, mit der Verbreitung ihres Bildnisses einverstanden sein müssen. Für die Identifizierung muss nicht zwingend das Gesicht sichtbar sein. Es können dabei auch nur bestimmte Merkmale, wie ein auffälliges Tattoo, ausreichen.
Bei Personen, die nicht identifiziert werden können, weil sie beispielsweise mit dem Rücken zur Kamera stehen oder durch eine Langzeitbelichtung nur verwischt erscheinen oder sich in einer großen Menschenmenge befinden, ist kein Einverständnis erforderlich. Bitte in allen anderen Fällen vorsichtshalber das Einverständnis schriftlich erklären lassen.
Für alle, die es genau wissen wollen: https://www.prigge-recht.de/recht-am-eigenen-bild/

 

Details

Datum:
9. Dezember 2025
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